Organisatorisches


Theorieteil

 

Ein Beginn der Ausbildung ist immer nur mit dem Beginn des Semesters 1 des Theorieteiles möglich.
Normalerweise beginnt ein neuer Ausbildungskurs immer mit Beginn des Wintersemesters (Oktober).


Jedes Theoriesemester bildet eine für sich abgeschlossene Einheit.


Die Semesterplanung richtet sich nach den Universitätssemestern.


Die fünf Wochenendseminare, aus denen jedes Theoriesemester besteht. finden in ca. vierwöchigem Rhythmus am Samstag und Sonntag (manchmal (ab SS2008 fix) auch schon am Freitag) statt. Am Sonntag endet der Kurs am Nachmittag. Dadurch können KursteilnehmerInnen mit weiten
Anfahrtswegen bequem an- und abreisen.


Als Unterrichtsmaterial sind alle deutschsprachigen und nicht vergriffenen Bücher von Viktor E. Frankl, sowie weiterführende logotherapeutische Literatur z.B. von Uwe Böschemeyer, Wolfram Kurz, Elisabeth Lukas, Christoph Riedel oder Otto Zsok vorgesehen. Zu Beginn jedes Theoriesemesters erhalten die KursteilnehmerInnen eine aktuelle Literaturliste. Das Literaturstudium ist verpflichtender Teil der gesamten Zusatzausbildung. Trotzdem bietet es natürlich keinen Ersatz für die persönliche Anwesenheit bei den Wochenendseminaren. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass TeilnehmerInnen, die während eines Theoriesemesters öfter als zwei Wochenendseminare fehlen, das Semester zur Gänze
wiederholen müssen, wenn sie den Kurs erfolgreich abschließen wollen.


Jedes Theoriesemester schließt mit einer Prüfungsarbeit ab, die am Sonntag des 5. Wochenendseminars geschrieben wird und von deren Ergebnis die Gültigkeit des Semesters abhängt. Die Prüfung ist verpflichtender Bestandteil des Semesters, sowohl für den berufsbegleitenden Kurs als auch für den Lehrgang in Lebens-und Sozialberatung und Voraussetzung für die Zulassung zum jeweils nächsten Ausbildungsteil.. Sollte die Arbeit misslingen, kann sie wiederholt werden; im Krankheitsfall darf sie nachgeschrieben werden. Die korrigierten Prüfungsarbeiten werden gemeinsam mit dem Semesterzeugnis retourniert. Nach zwei Jahren besitzen die KursteilnehmerInnen somit vier Semesterzeugnisse und können ins Supervisionsjahr eintreten.

 


Zusatzmodule


Die beiden Zusatzmodule werden als Blockveranstaltungen ausgeschrieben. Sie dienen der speziellen Einführung der LehrgangsteilnehmerInnen in die spezifischen Eigenschaften des Berufsbildes des Lebens- und Sozialberaters.

 

Etwa ein Monat nach dem jeweiligen Modultermin, ist eine mündliche Prüfung über den vorgetragen und erarbeiteten Stoff abzulegen. Bei bestandener Prüfung wird über das entsprechende Modul ein Zeugnis ausgestellt. Bei nicht bestandener Prüfung kann diese einmal wiederholt werden, andernfalls ist das gesamte Modul nochmals zu belegen.

 


Gesprächsführungsseminar/Gruppenselbsterfahrung Teil 1


Das Gesprächsführungsseminar findet normalerweise einmal jährlich (normalerweise im Mai oder Juni) von Mittwoch bis Sonntag statt. Alle KursteilnehmerInnen müssen es einmal während ihrer
Ausbildungszeit belegen, und zwar frühestens nach Beendigung ihres zweiten Theoriesemesters und
spätestens vor Beginn ihres Supervisionsjahres. Auf Wunsch kann das Gesprächsführungsseminar auch wiederholt werden. Es werden jedoch keine Personen außerhalb des Ausbildungskurses in Logotherapie bzw. des Lehrganges in Lebens- und Sozialberatung zu diesem Seminar zugelassen.



Supervisionsjahr/Gruppenselbsterfahrung Teil 2


Auch das Supervisionsjahr beginnt normalerweise mit dem Beginn des Wintersemesters. Es werden – von seltenen und besonderen Ausnahmefällen abgesehen - nur KursteilnehmerInnen aufgenommen, die alle vier Theoriesemester und das Gesprächsführungsseminar erfolgreich abgeschlossen haben.


Während dieses Ausbildungsabschnittes gewährt das Institut Hilfestellung bei der praktischen
Anwendung der erworbenen logotherapeutischen Kenntnisse. Die SupervisandenInnen treffen sich
regelmäßig mit ihren Supervisoren zum Erfahrungsaustausch. Dazu brauchen sie nicht unbedingt
Anwendungsfälle aus dem beratenden oder klinisch-therapeutischen Bereich vorzubereiten. Sie können genauso gut die eigenständige Umsetzung logotherapeutischen Gedankengutes im Leben und Alltag, in seelsorgerlichen, pädagogischen, beratenden, therapeutischen, wirtschaftlichen, pflegerischen und anderen Berufsfeldern darstellen.


Im Rahmen des Supervisionsjahres werden Supervisionstage nach Vereinbarung angeboten, an denen
Anwendungsfälle, ähnlich wie im Gesprächsführungsseminar erarbeitet werden.


Supervisanden, deren Wohnort vom Institut weiter entfernt liegt, haben die Möglichkeit, sich aus einer Liste externer Supervisoren, die mit dem Institut unter Vertrag stehen, einen nähergelegenen Supervisor herauszusuchen und mit ihr/ihm Gesprächstermine zu vereinbaren. Sie können zusätzlich zu den Gruppensupervisionsgesprächen ins Institut kommen, die für alle Supervisanden vorgesehen sind, wobei jedes Mal eine Voranmeldung nötig ist.


Zumindest die Hälfte der Supervisionspunkte ist im Institut in Salzburg zu erlangen.

 


Selbsterfahrung


Zum Abschluss der berufsbegleitenden Ausbildung und als Voraussetzung für den Lehrgang in Lebens- und Sozialberatung sind auch die Absolvierung von mindestens zwanzig Einzel-Selbsterfahrungsstunden notwendig, welche parallel zur theoretischen Ausbildung im Institut oder beim vom Institut anerkannten LogotherapeutInnen besucht werden können. Für den Abschluss des Lehrganges in Lebens- & Sozialberatung sind weitere zehn Stunden Einzel-Selbsterfahrung notwendig.

 

Im Rahmen des Institutes werden auch, neben den oben genannten Ausbildungsteilen, weitere
Gruppenselbsterfahrungsstunden angeboten. Diese können aber nicht die Einzelselbsterfahrung
ersetzen.

 


PeerGroup Arbeit


Neben den Unterrichtseinheiten, Zusatzseminaren und Trainingsgruppen ist es zum erfolgreichen
Abschluss der Ausbildung unerlässlich, dass sich die KursteilnehmerInnen (auch kursübergreifend) in
sogenannten PeerGroups (zumindest zu dritt) treffen, um die behandelten Inhalte nochmals gemeinsam zu bearbeiten, sich über die angegebene und erweiterte Fachliteratur auszutauschen und Fallbeispiele zu bearbeiten

 


Stundenanzahl


Der gesamte nachgewiesene Zeitaufwand der berufsbegleitenden Ausbildung beträgt:


440 Stunden Theorie
30 Stunden Gesprächsführungsseminar (Gruppenselbsterfahrung Teil 1)
100 Stunden Supervision (Gruppenselbsterfahrung Teil 2)
20 Stunden Einzelselbsterfahrung
100 Stunden PeerGroup Arbeit


zusätzlich im Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung:


25 Stunden Zusatzmodul A (Einführung in die Lebens- und Sozialberatung)
60 Stunden Zusatzmodul B (Rechtsfragen, Betriebswirtschaft und Berufsethik)
10 Stunden Einzelselbsterfahrung