Kursabschnitte
Die 3jährige allgemeine berufsbegleitende Zusatzausbildung in Logotherapie setzt sich aus vier
Theoriesemestern, einem Gesprächsführungsseminar, den Einzel-Selbsterfahrungen und dem
Supervisionsjahr zusammen.
Zwischen den einzelnen Kursabschnitten darf der Gesamtkurs maximal zwei Semester lang unterbrochen werden, danach ist zur Fortsetzung eine Einstufungsprüfung nötig oder die bereits absolvierten Kursabschnitte verfallen.
Jedes Theoriesemester (alle vier gesamt 440 Stunden) besteht aus fünf Wochenendseminaren (mit
Vorlesungen, Gruppenübungen, Diskussionen) im Halbjahr, und zwar einem pro Monat. Dazwischen ist stoffvertiefendes Literaturstudium erforderlich. Die vier Theoriesemester zielen in traditioneller Weise auf eine Erweiterung des Wissenshorizontes ab und sind, neben den eingebrachten Fallbeispielen, auch mit kurzen praktischen Übungen gestaltet.
Das mehrtägige Gesprächsführungsseminar/Gruppenselbsterfahrung Teil 1 (30 Stunden), das während der Ausbildung frühestens nach der Absolvierung der ersten beiden Theoriesemester gewählt werden kann, will ganz besonders intensiv in die spezifische Beratungs- und Gesprächsituation der Logotherapie einführen und helfen, die verschiedensten Methoden richtig anwenden zu lernen.
Das Supervisionsjahr, das an die vier Theoriesemester anschließt, dient der Praxisanleitung und
Unterstützung der KursteilnehmerInnen bei der Integration ihrer erworbenen logotherapeutischen
Kenntnisse im jeweils eigenen Wirkungsbereich. Es kann gemäß den persönlichen Bedürfnissen einzeln oder in der Gruppe und mehr oder weniger zeitintensiv gestaltet werden. Zum Abschluss der berufsbegleitenden Ausbildung und des Lehrganges sind zumindest 100 Einheiten notwendig. Für die Anmeldung zum Supervisionsjahr ist die Absolvierung des Gesprächsführungsseminares Voraussetzung. Es gibt eine eigene Ausbildungs-Ordnung für das Supervisionsjahr.
Zum Abschluss der berufsbegleitenden Ausbildung und als Voraussetzung für die endgültige Zulassung (siehe auch weiter unten unter Aufnahme) zum Lehrgang in Lebens- und Sozialberatung sind auch die Absolvierung von mindestens 20 Einzel-Selbsterfahrungsstunden notwendig, welche parallel zur theoretischen Ausbildung im Institut oder beim vom Institut anerkannten LogotherapeutInnen besucht werden können. Für den Abschluss des Lehrganges in Lebens- & Sozialberatung sind in Summe 30 Einzel- Selbsterfahrungsstunden vorgeschrieben.
Für den Abschluss des Lehrganges zur Lebens- und Sozialberatung ist zusätzlich zu den bisher genannten Teilen die Absolvierung der Zusatzmodule A (25 Stunden) und B (60 Stunden) verpflichtend. Die Module A & B werden je nach Anfrage ein oder zweimal im Jahr blockweise angeboten.
Allgemein lässt sich sagen, dass die berufbegleitende Ausbildung die AbsolventInnen in die Lage versetzen möchte, sozial und psychisch bedingte Verhaltensstörungen und Leidenszustände zu erkennen und umfassend mit dem Ziel zu betreuen, bestehende Störungsursachen und -folgen möglichst zu beseitigen, Korrekturen problematischer Verhaltens- und Einstellungsweisen herbeizu-führen und insgesamt zu einem erneuerten, gesunden und wert- und sinnorientierten Verhalten bei-zutragen. Sie sollten auch für extrem schwierige Problemstellungen in ihrer beruflichen und privaten Tätigkeit vorbereitet sein, wenngleich sie, gerade wegen dieser langjährigen fundierten Ausbildung, sehr wohl um ihre eigenen Grenzen und die Grenzen ihrer möglichen Hilfsangebote wissen.
Erst der Abschluss des Lehrganges für die Lebens- und Sozialberatung berechtigt Sie darüber hinaus, das erworbene Wissen auch in selbständiger beruflicher Tätigkeit auszuüben.


