Kosten und Sonderregelungen
Die Teilnahmegebühren betragen für die einzelnen Kursabschnitte
(mit Stand Jänner 2011 – Änderungen sind auch während der Ausbildungszeit möglich!):
Berufsbegleitender Lehrgang
Theoriesemester
1 – Vom Wesen des Menschen - Grundlagen und Menschenbild 1.400,-
2 – Vom Werden und der Beziehungsfähigkeit des Menschen - Vorsorge und Unterstützung 1.400,-
3 – Von den ‚Blockaden’ des Menschen - Logotherapie in der Krisen-Intervention 1.400,-
4 – Vom leidenden Menschen - Logotherapie als „Ärztliche Seelsorge" 1.400,-
Gesprächsführungsseminar 650,-
Einzelselbsterfahrung sowie Einzelfall- und Praxis-Supervision (90,- pro Stunde – Spezialpreis für Ausbildungsteilnehmerinnen)
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
Lehrgang zur Lebens- und Sozialberatung
zusätzlich zu den oben angeführten Teilen:
Zusatzmodul A Einführung in die Lebens- und Sozialberatung kostenfrei
Zusatzmodul B Rechtsfragen, Betriebswirtschaft und Berufsethik 650,-
Alle Preise sind in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 20%.
Bei Stornierung einer Anmeldung innerhalb eines Monates vor Beginn eines Kursabschnittes ist der
gesamte Beitrag fällig. Bei Stornierung einer Anmeldung innerhalb von drei bis ein Monaten vor Beginn eines Kursabschnittes ist die halbe Teilnahmegebühr fällig.
Bei Abbruch der Ausbildung während eines bereits begonnenen Kursabschnittes ist die gesamte in
Rechnung gestellte Teilnahmegebühr zu bezahlen.
Die Gesamtkosten des Lehrganges zur Lebens- und Sozialberatung (soweit nicht einzelne Teile
angerechnet werden können) betragen somit derzeit etwa 11.175,-.
Sonderregelungen
In begründeten Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ratenzahlung akzeptiert werden.
Bei finanziellen Engpässen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr gewährt werden.
Anträge auf Ratenzahlung oder auf Ermäßigung sind für jeden einzelnen Ausbildungsabschnitt
gleichzeitig mit der Anmeldung zu stellen.
Ehepaare, die sich gemeinsam zu einem Theoriesemester, dem Gesprächsführungsseminar oder den
Zusatzmodulen anmelden, erhalten einen Ehegattenrabatt in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr eines der beiden Ehepartner. Für das Supervisionsjahr, die Einzelselbsterfahrungsstunden und die Module A & B gibt es keinen „Ehepaarrabatt“.
Am Ende eines jeden Kalenderjahres erhalten die KurssteilnehmerInnen auf Anfrage eine Bestätigung für das Finanzamt, aus der die Höhe der von ihnen während des Jahres eingezahlten Ausbildungsgebühren hervorgeht.


