Aufnahmekriterien - Anmeldung
Um eine logotherapeutisch beratende Fortbildung mit persönlichem und beruflichem Gewinn zu
absolvieren, bedarf es eines Mindestmaßes an Selbstdistanzierungsfähigkeit, stabiler Gefühlslage und
echtem Interesse an sich selbst und am Mitmenschen.
Die intensive Auseinandersetzung mit dem Franklschen Gedankengut wird auch zweifellos das eigene
Leben im Positiven verändern. So wird die Auseinandersetzung mit den Inhalten sicherlich eine
Selbstreflexion und damit auch Selbsterfahrung bewirken. Der Kurs als solcher kann und will aber keine therapeutische Hilfestellung leisten und eine für die Einzelperson eventuell notwenige Therapie oder Beratungsstunden ersetzen.
Für Personen die selber an seelischen Störungen (z.B. Neurosen, Suchtverhalten) oder körperlichen
Erkrankungen (zB Psychosen, schweren Depressionen) leiden, ist der Kurs ungeeignet.
Für eine Aufnahme zu den Kursen des Instituts sind gewisse fachliche Vorkenntnisse nötig.
Für die Aufnahme in den berufsbegleitenden Kurs in Logotherapie ist normalerweise Hochschulreife oder mindestens fünf Jahre Praxis in einem therapeutischen, seelsorgerlichen, medizinischen, sozialen, pflegerischen oder irgendwie "menschenführenden / menschenbetreuenden“ Beruf Voraussetzung.
Entscheidend ist jedoch grundsätzlich das Zulassungsgespräch mit der Leitung des Institutes.
Da wir für die Befähigung von Menschen für den beratenden Beruf eine sehr hohe fachliche und ethische Verantwortung tragen, ist für die Aufnahme in den Lehrgang in Lebens- und Sozialberatung ein mehrstufiges Aufnahme- und Auswahlverfahren vorgesehen:
Grundsätzlich werden die InterssentInnen nach den oben genannten Kriterien zuerst in den
berufsbegleitenden Kurs aufgenommen.
Nach Abschluss des zweiten Semesters der Ausbildung entscheidet das Fachkollegium der
Ausbildungsberechtigten des Lehrganges mehrheitlich über die Aufnahme in den Lehrgang in Lebens- und Sozialberatung. Als Entscheidungsgrundlage werden dabei die Absolvierung der beiden ersten Semester, der persönliche Eindruck der Vortragenden von der Entwicklung des/der
Ausbildungskandidaten/in und der (natürlich der Verschwiegenheitspflicht entsprechenden) Empfehlung nach den (zumindest 20) absolvierten Einzel-Selbsterfahrungsstunden herangezogen.
Nach dem Abschluss des vierten Semesters, des Gesprächsführungsseminares und etwa der Hälfte der vorgeschriebenen Fall-Supervisionen entscheiden das Fachkollegium noch ein weiteres mal gemeinsam über die Zulassung zum Abschluss der Fall-Supervision und der kommissionellen mündlichen Abschlussprüfung.
Es gelten außerdem die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Es sind neben dem Anmeldeformular ein ausführlicher Lebenslauf mit Photo und eventuelle Zeugnisse beizulegen. Üblicherweise werden diese Unterlagen in einem
Aufnahmegespräch übergeben.
Spätestens einen Monat nach Eingang der schriftlichen Anmeldung wird die Bewerberin / der Bewerber über die erfolgte Zulassung oder Ablehnung informiert.
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung immer semester- bzw. abschnittsweise. So besteht nach jedem
Semester/Abschnitt die Möglichkeit, aus der Ausbildung auszuscheiden. Für die Weiterführung der
Ausbildung ist, soweit sie nicht länger als zwei Semester unterbrochen wird, kein neuerliches
Aufnahmegespräch nötig.
In Ausnahmefällen kann es möglich sein, dass ein Wiedereinstieg in die Ausbildung nicht sofort möglich ist (z.B. zu große Gruppengröße). Da müsste dann eine längere Wartefrist bis zum nächsten Kurs in Kauf genommen werden.
Nach dem Zulassungsgespräch, der schriftlichen Zusage der Aufnahme durch das Institut und nach
erfolgter Bezahlung des Kursbeitrages (vor Kursbeginn!) ist die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung bis zu drei Monaten vor Kursbeginn wird ein Stornobetrag von 50 Prozent verrechnet, innerhalb des letzten Monats 100 Prozent des entsprechenden Abschnittes.
Kursort (normalerweise im Seminarraum des Institutes in der Stadt Salzburg) und genaue Termine der einzelnen Abschnitte, werden rechtzeitig vor Beginn bekannt gegeben.
Sollte ein Bewerber Zeugnisse über Kursabschnitte vorlegen, die von einem anderen Logotherapie-
Institut ausgestellt worden sind, werden diese vom Institut für Logotherapie und Existenzanalyse -
Salzburg als gleichwertig anerkannt, sofern das andere Logotherapie-Institut mit dem „Ausbildungsinstitut für Logotherapie und Existenzanalyse – ABILE“ und/oder mit dem "Viktor-Frank-
Institut" in Wien und/oder der "Deutschen Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse e. V."
kooperiert.
Für die Anrechnung von Kursabschnitten aus anderen Instituten bzw. Lehrgängen für den Lehrgang zur Lebens- und Sozialberatung ist es notwendig, dass diese Institute und deren Lehrende auch die
notwendige österreichische staatliche Anerkennung (Zertifizierung) besitzen und der Lehrplan
entsprechend aufgebaut ist.


