Abschluss


Berufsbegleitender Kurs


Nach erfolgreicher Beendigung des Supervisionsjahres sind der Institutsleitung folgende
Unterlagen vorzulegen:
1) die vier Semesterbestätigungen,
2) die Bestätigung über das Gesprächsführungsseminar,
3) das Supervisionsblatt (mit den Punkteeintragungen)
4) Nachweis über die Einzelselbsterfahrungsstunden
5) Nachweis über die PeerGroup Arbeit.


Danach wird das Abschlussdiplom in Logotherapie ausgestellt und eine dreijährige Zusatzausbildung in Logotherapie und Existenzanalyse bestätigt.
Dieses gestattet Ihnen, an Ihre Berufsbezeichnung den Zusatz "... mit logotherapeutischer Qualifikation" bzw. „Logotherapeutische Beratung“ anzuhängen und die Logotherapie im eigenen Wirkungsbereich offiziell und eigenverantwortlich anzuwenden.

 

 

Lehrgang in Lebens- und Sozialberatung


Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges und der Zusatzmodule (und Absolvierung bzw.
Anrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Praxisstunden einer „einschlägigen fachlichen Tätigkeit im Gesamtausmaß von 750 Stunden“), können die nach der Lebens- und Sozialberater-Verordnung geforderten Zeugnisse über die Wirtschaftskammer des Wohnortes bzw. Bundeslandes eingereicht und der Gewerbeschein für das Gewerbe des Lebens- und Sozialberaters bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden. Danach werden Sie in die Liste der Sozial- und LebensberaterInnen eingetragen und sind berechtigt, den Berufstitel „Diplom-LebensberaterIn“ zu führen.